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Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie
Dipl. Päd. Univ. R. Kraus-Köstler
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Infobereich Eltern
Hinweise auf Handlungsbedarf
Eltern, die an Ihren Kindern anhaltende Störungen bemerken oder durch Lehrer, Erzieher oder Ärzte auf Probleme aufmerksam gemacht werden , sollten diese von einem geeigneten Arzt wie Kinder- und Jugendpsychiater, einem Kinderarzt oder einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abklären lassen.
Anlässe, psychotherapeutische Hilfe zu suchen sind z.B. Angstzustände, auffallend aggressives und unsoziales Verhalten, Einnässen, chronisch körperliche Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Neurodermitis, bei denen häufig seelische Faktoren mitbeteiligt sind, Sprechstörungen, Hyperaktivität/Aufmerksamkeitsstörung, Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen. Hinzu kommen depressive Störungen, selbstverletzendes Verhalten, Selbstmordgedanken, Essstörungen.
Die therapeutischen Maßnahmen werden dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes und den besonderen Lebensumständen, in die die Störung eingebettet ist, in konkreter Form angepasst.
Parallel zur Kinderbehandlung erfolgen in der Regel auch kontinuierlich Gespräche mit den Eltern und ggf. Lehrern und Erziehern, um die Entwicklungs- und Änderungsprozesse des Kindes fortlaufend abzustimmen und gemeinsame Lösungen herbeizuführen.
Dies umschließt die Unterstützung der Eltern im Umgang mit eigenen Belastungen und im Umgang mit dem Kind.
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Liebe Jugendliche und Eltern,
sicher haben Sie viele Fragen zum Thema "Therapie":
Für wen wird hier eine Therapie angeboten? Was beinhaltet die Therapie? Was muss ich als Elternteil beachten? Wie läuft die Therapie ab? Wer trägt die Kosten?...
Hier können Sie sich ausführlich informieren. Sollten doch noch Fragen offen sein, kontaktieren Sie mich gerne!
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Die Verhaltenstherapie geht u.a. davon aus, dass psychische und psychosomatische Erkrankungen in engem Zusammenhang mit gelernten und veränderbaren Prozessen auf der Ebene des Handelns, Denkens und Fühlens stehen. Mehr...
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Vor jeder Therapie finden sogenannte „probatorische Sitzungen“ statt (max. 5), mit dem Ziel: